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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2010 - 4 B 35.08   

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https://dejure.org/2010,34041
OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2010 - 4 B 35.08 (https://dejure.org/2010,34041)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2010 - 4 B 35.08 (https://dejure.org/2010,34041)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2010 - 4 B 35.08 (https://dejure.org/2010,34041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 S 2 BesÜV 2, § 2 Abs 1 BesÜV 2, § 126 Abs 3 Nr 3 BRRG, § 291 BGB
    Abgesenkte Besoldung; Personalüberhang; Versetzung zum Stellenpool; Verwendung im Beitrittsgebiet; (nicht) vorübergehende Verwendung außerhalb des Beitrittsgebiets; Prozesszinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2010 - 4 B 35.08
    Dem ist Genüge getan, wenn für ihn erkennbar ist, wogegen der Beamte sich wendet und was er begehrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 - juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2010 - 4 B 35.08
    Im Gegensatz zu Verzugszinsen, die nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden, können Prozesszinsen regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 291 BGB verlangt werden, es sei denn, das geschriebene Fachrecht weist eine den allgemeinen Grundsatz derogierende Regelung auf, die aber in Anbetracht des Wesensunterschiedes zwischen Verzugs- und Prozesszinsen grundsätzlich nicht in einem lediglich Verzugszinsen ausschließenden Rechtssatz gesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 - juris Rn. 14; für das Besoldungsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2010 - 4 B 35.08
    Es ist vielmehr ungewiss, ob überhaupt und gegebenenfalls wann seine Zugehörigkeit zum Stellenpool enden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 - juris Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2010 - 4 B 35.08
    Im Gegensatz zu Verzugszinsen, die nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden, können Prozesszinsen regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 291 BGB verlangt werden, es sei denn, das geschriebene Fachrecht weist eine den allgemeinen Grundsatz derogierende Regelung auf, die aber in Anbetracht des Wesensunterschiedes zwischen Verzugs- und Prozesszinsen grundsätzlich nicht in einem lediglich Verzugszinsen ausschließenden Rechtssatz gesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 - juris Rn. 14; für das Besoldungsrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - juris Rn. 31).
  • OVG Berlin, 11.12.2001 - 4 B 15.00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2010 - 4 B 35.08
    Der Begriff Verwendung zeigt, dass auf den Ort der konkreten dienstlichen Tätigkeit abzustellen ist, nicht aber auf den Behördensitz oder den dienstlichen Wohnsitz des Beamten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2001 - OVG 4 B 15.00 - juris Rn. 24; OVG Münster, Urteil vom 22. Januar 2010 - 1 A 3146.07 - juris Rn. 51, 53).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11

    Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter;

    Der von dem Kläger geltend gemachte Anspruch auf Prozesszinsen ist nach § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB in entsprechender Anwendung begründet (vgl. Senatsurteil vom 10. September 2010 - OVG 4 B 35.08 -, juris Rn. 27; Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2012 - OVG 4 N 22.11 -).
  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 2/11

    Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

    Vielmehr schließen § 3 Abs. 5 BBesG bzw. § 5 Abs. 2 LBesGBW in diesem Zusammenhang ausdrücklich lediglich die Geltendmachung von Verzugszinsen aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2010 - OVG 4 B 35.08 - ).
  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10

    Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

    Vielmehr schließen § 3 Abs. 5 BBesG bzw. § 5 Abs. 2 LBesGBW in diesem Zusammenhang ausdrücklich lediglich die Geltendmachung von Verzugszinsen aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.09.2010 - OVG 4 B 35.08 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der

    Dementsprechend konnte es auch im Rahmen der Regelungen der §§ 1 Satz 2, 2 Abs. 1 2. BesÜV allein darauf an, ob die maßgeblichen Voraussetzungen im zum bisherigen Bundesgebiet oder zum Beitrittsgebiet gehörenden Teil des Landes Berlin erworben wurden (s. nur Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2010 - OVG 4 B 35.08 -, juris).
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